Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB: Bekanntmachung - Vollzug der Baugesetzte; 9. Änderung…
Überhängende Sträucher und Äste
Emmerting/Mehring
Die Gemeinden Emmerting und Mehring weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer für den Rückschnitt der überhängenden Sträucher und Äste sorgen sollen.
Wie in jedem Jahr ragt der Grundstücksbewuchs in die Straßen und führt an vielen Stellen zur Sichtbehinderungen. In beiden Gemeinden wurden im Jahr 2021 über 130 Verstöße festgestellt und auch heuer wurden bereits zahlreiche Grundstückseigentümer auf Mängel hingewiesen. Damit die Verkehrssicherheit wieder gewährleistet ist, bittet die Gemeindeverwaltung die Grundstückseigentümer die Bäume und Sträucher an Ihren Grundstücksgrenzen, insbesondere im Sichtraum von Straßen und Gehwegen, zurückzuschneiden. Die genauen Maße des freizuhaltenden Lichtraumprofils können auf der jeweiligen Homepage der Gemeinde abgerufen werden.
Auch Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenlampen sind freizuhalten. Ebenfalls betroffen sind landwirtschaftliche Grundstücke außerhalb der geschlossenen Ortschaft, die als Straßenbegrenzung mit Sträuchern oder Bäumen bepflanzt sind.
Die Verantwortlichen im Rathaus bedanken sich im Voraus für das Verständnis und weisen gleichzeitig darauf hin, dass bei Unfällen und Schäden, die auf überhängende Sträucher zurückzuführen sind, mit Haftungsfolgen für die Grundstückseigentümer gerechnet werden muss.