Aufhebung der Abkochanordnung für Trinkwasser
Die Abkochanordnung vom 09.12.2024 für die Haushalte, die ihr Trinkwasser von den Zentralen Wasserversorgungen der Gemeinden Burgkirchen und Kastl beziehen, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Begründung:
Das Gesundheitsamt Altötting kommt nach Auswertung aller zwischenzeitlich vorliegenden Daten zu dem Schluss, dass eine Kontamination der am 04.12.2024 genommenen Proben die Ursache für die Keimnachweise war, die die Abkochanordnung vom 09.12.2024 erforderlich machten.
Erläuterung:
1. Bei der vom Wasserversorger veranlassten elektrotechnischen Überprüfung der UV-Desinfektionsanlagen am 10.12.2024 durch eine Fachfirma konnte eine Fehlfunktion der UV-Desinfektionsanlagen ausgeschlossen werden.
2. Das vom Wasserversorger Burgkirchen mit den Trinkwasseruntersuchungen beauftragte Labor konnte im Nachgang mittels massenspektrometrischer Untersuchung nachweisen, dass es sich bei den in den Proben vom 04.12.2024 nachgewiesenen Bakterien nicht wie im Befundbericht vom 09.12.2024 mitgeteilt um Intestinale Enterokokken, sondern um einen Umweltkeim (Aerococcus viridans) handelt.
3. Die Kontrollproben vom 10.12.2024 waren nicht zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. F. Schuhbeck
Abteilungsleiter 7 – Gesundheitsamt
Landratsamt Altötting
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